Der Stromkostenergänzungszuschuss für größere Haushalte

20.04.2023

Mit dem Stromkostenergänzungszuschuss sollen größere Haushalte zusätzlich zur Stromkostenbremse entlastet werden.

Das Grundkontingent von 2.900 kWh/Jahr wird automatisch für den Zeitraum von 01. Dezember 2022 bis 30. Juni 2024 pro Zählpunkt berücksichtigt. Unabhängig davon, wie viele Personen dort wohnen. Die Abrechnung der Stromkostenbremse erfolgt automatisch bei der Jahresabrechnung.

Um nun auch größeren Haushalten mit mehr als 3 Personen eine zusätzliche Entlastung zu bieten, wurde der Stromkostenergänzungszuschuss eingeführt. Beim Stromkostenergänzungszuschuss zählt die vierte und jede weitere Person mit.

Der Ergänzungszuschuss wird in den meisten Fällen automatisch bei den meisten Zählpunkten gewährt und ausgezahlt. Falls dies nicht möglich ist, werden Sie per Mail oder Brief über die notwendige Antragsstellung informiert. HINWEIS: Falls Sie in FinanzOnline zum Stichtag eine Mail-Adresse hinterlegt haben, werden Sie über diese Mail-Adresse informiert.

Die Auszahlung des Stromkostenergänzungszuschusses erfolgt in drei Tranchen.

  • Tranche 1: 1. Dezember 2022 bis 30. Juni 2023 -> 61,25 Euro pro Person *)
  • Tranche 2: 1. Juli 2023 bis 31. Dezember 2023 -> 52,50 Euro pro Person *)
  • Tranche 3: 1. Jänner 2024 bis 30. Juni 2024 -> 52,50 Euro pro Person **) Für die vierte und jede weitere hauptwohnsitzgemeldete Person.

Alle FAQs, sowie ein Erklärungsvideo zum Stromkostenergänzungszuchuss finden Sie auch unter: Informationen für Haushalte (oesterreich.gv.at)

Erklärvideo

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